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Allgemeine Geschäftsbedingungen Putzdeibel GmbH (haftungsbeschränkt)

Stand 12/2023

Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise sind €-Preise (EURO der EZB) und gelten ab Werk, im Inland zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und schließen Fracht, Porto, Versicherung und Anfuhrspesen, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben nicht ein. Soweit es die Lieferung erfordert wird die erforderliche Spezialverpackung in Rechnung gestellt.
  2.  Unsere Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – sofort ohne Abzug fällig. Die Zahlungen sind zu leisten bar frei Zahlstelle, wobei Zahlungen an Dritte, wie z. B. Vermittler oder Vertreter auf Gefahr des Zahlenden erfolgen.
  3. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsschluss erheblich oder wird die schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsschluss erkennbar, so sind wir im Fall der Gefährdung der Gegenleistung berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern bzw. angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  4. Eine Aufrechnung des Bestellers kommt nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung in Betracht. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
 

Lieferfristen

  1.  Die von uns angegebenen Lieferfristen und -termine gelten nur ungefähr, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.  Regelmäßig ist von einer verbindlichen Vereinbarung einer Lieferfrist oder eines Liefertermins dann auszugehen, wenn die Vereinbarung schriftlich erfolgte.
  2. Verzögern sich Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, können wir dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
 

Selbstbelieferungsvorbehalt

Wenn das bestellte Produkt trotz erteilter Auftragsbestätigung nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden und ohne Vorhersehbarkeit zur Zeit der Abgabe der Auftragsbestätigung nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten.

Höhere Gewalt

In Fällen von höherer Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbarer Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, unabhängig davon, ob bei uns oder bei unserem Lieferanten oder Unterlieferanten eingetreten, wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks, Aussperrungen oder behördlicher Anordnung, verlängern sich diese Lieferfristen/-termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessenen Anlaufzeit. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Wird infolge der genannten Umstände die Lieferung, ohne dass wir dies zu vertreten haben, unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller stehen in
diesem Fall keine Schadensersatzansprüche gegen uns zu. Eventuelle gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

Stornierung, Abnahmeverzug

  1.  Storniert der Besteller, gleich aus welchem Grund, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, haben wir das Recht, vom Besteller eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz (Stornierungskosten) zu verlangen, deren Höhe sich in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung zum voraussichtlichen / vereinbarten Liefertermin bestimmt: bis 6 Wochen vorher betragen die Stornierungskosten 15 %, und bei weniger als 6 Wochen 20 % der Nettoauftragssumme. Die Stornierungskosten sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Betrag nachweisen oder der Besteller nachweist, dass eine geringere oder überhaupt keine Vergütung, ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 20 % der Nettoauftragssumme. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Besteller nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
 

Eigentumsvorbehalt

Der folgende Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Besteller aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden laufenden Geschäftsbeziehung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent (nachfolgend „gesicherte Forderungen“).

Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

Der Besteller hat die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns zu verwahren. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.

Der Besteller ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Der Besteller verpflichtet sich, bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns hiervon schriftlich in Kenntnis zu setzen, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte, insbesondere durch Erhebung einer Klage gemäß § 771 ZPO, zu ermöglichen. Der Besteller trägt alle gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, wenn sichergestellt ist, dass seine Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß der nachfolgenden Ausführungen uns übergehen.

a)    Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber sowie diejenigen Forderungen, die an Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

b)    Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zur Zeit der Lieferung.

c)    Besteht zwischen dem Besteller und dessen Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB, bezieht sich die uns vom Besteller im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhanden „kausalen“ Saldo.

Der Besteller ist widerruflich zum Einzug der Forderungen aus den Weiterveräußerungen gemäß der oben gemachten Ausführungen ermächtigt. Zum Widerruf der Einzugsermächtigung sind wir nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung.

Erfüllt der Besteller seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag mit uns nicht, befindet er sich insbesondere in Zahlungsverzug, so
– können wir die Weiterveräußerung, die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware sowie deren Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren untersagen;
– können wir nach Maßgabe der allgemeinen Rücktrittsregeln des § 323 BGB von diesem Vertrag zurücktreten; im Falle des Rücktritts erlischt das Recht des Bestellers zum Besitz der Vorbehaltsware und wir können die Vorbehaltsware herausverlangen; wir sind nach Absprache mit dem Besteller dazu berechtigt, das Betriebsgelände des Bestellers zu betreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten; den Verwertungserlös rechnen wir dem Besteller nach Abzug entstandener Kosten auf seine Verbindlichkeiten an; einen etwaigen Überschuss zahlen wir ihm aus;
– hat uns der Besteller auf Verlangen die Namen der Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen mitzuteilen, damit wir die Abtretung offenlegen und die Forderungen einziehen können; alle uns aus Abtretungen zustehenden Erlöse sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten, wenn und sobald Forderungen unsererseits gegen den Besteller fällig sind;
– sind wir berechtigt, die erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen.

Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben

Sachmängelhaftung

  1. Die Ware wird frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung etwaiger Mängelansprüche beträgt – sofern der Besteller kein Verbraucher ist – bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verkürzung der Verjährungsfrist nach S. 1 gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch uns. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt – sofern der Besteller kein Verbraucher ist – unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Ist der Besteller Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
  2. Werden unsere Bedienungshinweise nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Ware, wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Gleiches gilt, soweit Mängel auf schlechter Aufstellung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, Änderungen ohne unsere schriftliche Einwilligung, ungeeigneten Einsatzbedingungen sowie auf von uns nicht zu vertretenden chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen sowie Witterungs- oder anderen Natureinflüssen beruhen. Mängelansprüche kommen schließlich nicht in Betracht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung.
 

Haftung

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht, wenn zwingend gehaftet wird, z.B. für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. Dieses gilt wiederum nicht, wenn ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal gerade bezweckt, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern und/oder soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wenn wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Bestellers, soweit er Unternehmer ist, für die nach dieser Bestimmung die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.  Unternehmer ist, wer den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 14 BGB schließt.
 

Produktdaten

Unser Produkt wurde umfangreich getestet.  Auf Grund der Erfahrungen sind Warnhinweise und Sorgfaltspflichten auf den Produkt angebracht.  Trotz der sorgfältigen Beobachtung des Produktes können wir nicht ausschließen, dass bei Verwendung mit neuartigen Werkstoffen eine ungewünschte chemische Reaktion einsetzt.  Auf Grund des Ausschlusses der Gewährleistung, soweit uns lediglich einfache Fahrlässigkeit trifft, besteht keine Schadensersatzansprüche in diesem Falle.

Abschließende Bestimmungen

  1.  Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort 31162 Bad Salzdetfurth und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundsprozesse der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  2.  Auf alle Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
  3. Soweit in diesen Bedingungen für Mitteilungen oder Erklärungen der Parteien die Schriftform vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung per Telefax oder per E-Mail eingehalten.
  4.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Gemeinsam mit dem Besteller werden wir etwaige unwirksame Bestimmungen im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben durch solche Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags am besten gerecht werden, ohne dass dadurch eine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts erfolgt. Das gleiche gilt, falls es an einer ausdrücklichen Regelung eines regelungsbedürftig
 

Haftungsausschluss

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